Die Zielfahndung ist eine geplante Suche der Sicherheitsbehörden
nach ausgewählten Straftätern, bei denen besonders schwere
Gewalt- oder Wirtschaftsdelikte vorliegen und zudem als außergewöhnlich
gefährlich einzustufen sind. Oftmals werden die Beamten auch
im Ausland eingesetzt, weil die Täter sich gerne in dasselbige
absetzen, um einer Verurteilung in Deutschland zu entgehen. Eine
erfolgreiche Zielfahndung ist nur möglich wenn das europäische
Ausland oder das entsprechende internationale Land entsprechende
Kooperationsbasis bietet. In Europa ist dies inzwischen gewährleistet.
Notwendig ist es unter anderem deshalb, weil durch den Wegfall der
europäischen Grenzen das Netz der Durchlässigkeit ein
wenig größer geworden ist. Die Zielfahndung kann daher
in jedem x-beliebigen Land der Erde stattfinden. Ist der Aufenthaltsort
des Beschuldigten ermittelt, kann die Festnahme und sukzessive die
Rückführung nach Deutschland vollzogen werden. Um diesen
Erfolg gewährleisten zu können ist die sorgfältige
Recherchearbeit der Kollegen in Deutschland vorerst die erste Priorität,
um detaillierte Kenntnisse über die Vorgehensweise im Ausland
zu haben. Hier sind Gewohnheiten, eventuell persönliche Kontakte
durch Familie, freunde oder auch Recherchen in der kriminellen Vergangenheit
anzustellen. Ein weiterer Punkt ist natürlich auch die Personenerkennung,
denn hier können auch Veränderungen vorliegen. Entweder
einfacherer Art oder, je nach Vergehen auch bis zu operativen Veränderungen,
um einer Festnahme zu entgehen. Letzteres ist auch in Mafiakreisen
schon vorgekommen. Grundlage der Zielfahndung sind somit alle vorliegenden
Informationen zu der Person von Geburtsurkunde bis zu Schuhgröße
und Lieblingsessen. Bei der gesamten Maßnahme wird jeweils
am Anfang durch die Staatsanwaltschaft an die Zielfahndungsstelle
des Landes herangetreten. Bei der Durchführung der Arbeit wirken
überwiegend drei Personen im Zielfahndungsteam mit, die verdeckt
arbeiten, um keine Ermittlungszwischenstände der Publizierung
zukommen zu lassen. Insofern gibt es zunächst keine Pressemitteilung
oder Publizierung jeglicher Informationen über die Medien.
Sollte es im Interesse der Bevölkerung liegen werden entsprechende
Informationen zum Stand der Ermittlungen gegeben. Diese werden jedoch
nie Informationen darüber enthalten mit denen der Verfolgte
"arbeiten" kann oder entsprechende Schritte unternehmen
kann, um dem Fahndungserfolg entgehen zu können.