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SCHEINGESCHÄFTE
Wirtschaftskriminalitaet
Diebstahl
Betrug

Schwarzarbeit
Rückführung

Bedrohung
Erpressung

Vertragsbruch
Fahndung
Zielfahndung

Grenzfahndung

Scheingeschäfte
Vertragsstrafe

Scheingeschäfte

Scheingeschäfte

Als Scheingeschäfte bezeichnet man Geschäfte, die nur auf dem Papier abgewickelt werden. Diese finden allerdings nin in der Realität statt. Daher findet man diese Abwicklungen überwiegend im Zusammenhang mit Subventions- oder Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerbetrugsfällen. Als Hilfsmittel wird in diesem Zusammenhang oft mit Scheinfirmen gearbeitet. Diese Firmen bestehen ebenfalls nur virtuell oder haben vielleicht einem Briefkasten (sog. Briefkastenfirmen). Durch diese praxis werden durch dubiose Verwicklungen Millionen Euro hin und hergeschoben.

Bekannte Beispiele dieser Art sind der Baulöwe Schneider oder der Fall Flowtex. Bei der Firma Flowtex wurden Millionenkredite seitens der Banken vergeben, darauf basierend, dass Maschinen zur Sicherheit angeboten wurden. Diese Maschinen existierten jedoch gar nicht, zudem waren die Produktionswerke nur leere Gebäude ohne jegliches Inventar.