Als Scheingeschäfte bezeichnet man Geschäfte, die nur
auf dem Papier abgewickelt werden. Diese finden allerdings nin in
der Realität statt. Daher findet man diese Abwicklungen überwiegend
im Zusammenhang mit Subventions- oder Umsatzsteuer- bzw. Vorsteuerbetrugsfällen.
Als Hilfsmittel wird in diesem Zusammenhang oft mit Scheinfirmen
gearbeitet. Diese Firmen bestehen ebenfalls nur virtuell oder haben
vielleicht einem Briefkasten (sog. Briefkastenfirmen). Durch diese
praxis werden durch dubiose Verwicklungen Millionen Euro hin und
hergeschoben.
Bekannte Beispiele dieser Art sind der Baulöwe Schneider oder
der Fall Flowtex. Bei der Firma Flowtex wurden Millionenkredite
seitens der Banken vergeben, darauf basierend, dass Maschinen zur
Sicherheit angeboten wurden. Diese Maschinen existierten jedoch
gar nicht, zudem waren die Produktionswerke nur leere Gebäude
ohne jegliches Inventar.