Unter Fahndung versteht man allgemein die polizeiliche Suche nach
Personen, die Straftaten begangen haben oder Straftaten verdächtigt
werden. Hierzu gehören Personenkreise wie Vermisste, Geisteskranke,
Selbstmordgefährdete oder Gerichtszeugen. Die Personen werden
entweder per Haftbefehl oder Fahndungsverfügung gesucht. Darüber
hinaus auch Sachgegenstände, die im Zusammenhang mit strafbaren
Handlungen stehen (gestohlene Fahrzeuge, Ausweise, Kunstgegenstände).
Bei
den Fahndungsarten unterscheidet man die Grenzfahndung
oder Zielfahndung.
Die Schleierfahndung (Personenkontrollen) und Rasterfahndung (Datenabgleich)
sind Fahndungsmethoden die allgemein bekannt sind.
Die Informationen über zur Fahndung ausgeschriebene Personen
und Sachen werden national und international in den Informationssystem
(INPOL und SIS) bekanntgegeben.
Ist
die Fahndung erfolgreich, wird bei Personen die Festnahme oder Verhaftung
durchgeführt oder die Ermittlung des derzeitigen Aufenthaltsorts
(bei Vermissten) vorgenommen. Bei Sachgütern ist es hier die
Sicherstellung der entsprechenden Objekte.
Bei
Fahndungen werden erkennungsdienstliche Materialien (Lichtbild,
Fingerabdrücke) und des weiteren Personenbeschreibungen, Telekommunikationsdaten,
Reisebewegungen (Grenzkontrollen, Reiselisten u.a.) einbezogen.
Auch wird, je nach Fahndungsnotwendigkeit, die Öffentlichkeit
über Fahndungsplakate, Handzettel, Pressemitteilungen oder
TV mit einbezogen. Hinweise, die zur Ergreifung von flüchtigen
Personen führen oder für Hinweise auf Sachen werden auch
Belohnungen seitens Polizei/ Staatsanwaltschaft veranschlagt. Bei
der Sachgüterfahndung werden Kontrollen an den Grenzen, auf
Flohmärkten und die Beobachtung von Auktionen der Auktionshäuser
und im Internet durchgeführt. Welche Fahndungen durch Detekteien
und/ oder Privatdetektive durchgeführt werden können,
ersehen Sie aus dem jeweiligen Leistungsprofil des Dienstleisters.