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Fahndung

Unter Fahndung versteht man allgemein die polizeiliche Suche nach Personen, die Straftaten begangen haben oder Straftaten verdächtigt werden. Hierzu gehören Personenkreise wie Vermisste, Geisteskranke, Selbstmordgefährdete oder Gerichtszeugen. Die Personen werden entweder per Haftbefehl oder Fahndungsverfügung gesucht. Darüber hinaus auch Sachgegenstände, die im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen (gestohlene Fahrzeuge, Ausweise, Kunstgegenstände).

Bei den Fahndungsarten unterscheidet man die Grenzfahndung oder Zielfahndung. Die Schleierfahndung (Personenkontrollen) und Rasterfahndung (Datenabgleich) sind Fahndungsmethoden die allgemein bekannt sind.
Die Informationen über zur Fahndung ausgeschriebene Personen und Sachen werden national und international in den Informationssystem (INPOL und SIS) bekanntgegeben.

Ist die Fahndung erfolgreich, wird bei Personen die Festnahme oder Verhaftung durchgeführt oder die Ermittlung des derzeitigen Aufenthaltsorts (bei Vermissten) vorgenommen. Bei Sachgütern ist es hier die Sicherstellung der entsprechenden Objekte.
Bei Fahndungen werden erkennungsdienstliche Materialien (Lichtbild, Fingerabdrücke) und des weiteren Personenbeschreibungen, Telekommunikationsdaten, Reisebewegungen (Grenzkontrollen, Reiselisten u.a.) einbezogen. Auch wird, je nach Fahndungsnotwendigkeit, die Öffentlichkeit über Fahndungsplakate, Handzettel, Pressemitteilungen oder TV mit einbezogen. Hinweise, die zur Ergreifung von flüchtigen Personen führen oder für Hinweise auf Sachen werden auch Belohnungen seitens Polizei/ Staatsanwaltschaft veranschlagt. Bei der Sachgüterfahndung werden Kontrollen an den Grenzen, auf Flohmärkten und die Beobachtung von Auktionen der Auktionshäuser und im Internet durchgeführt. Welche Fahndungen durch Detekteien und/ oder Privatdetektive durchgeführt werden können, ersehen Sie aus dem jeweiligen Leistungsprofil des Dienstleisters.