Der Begriff "Erpressung" wird im
Strafgesetzbuch (§ 253 StGB) wie folgt definiert:
(1) Wer einen Menschen
rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen
Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen
Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder
die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich
anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe
nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der
Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als
Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung
einer Erpressung verbunden hat.
Erpressung der Wirtschaft in der heutigen Zeit
In der Wirtschaft wird in der heutigen Zeit die Art der Erpressung
etwas professionalisiert. So setzt ein großer Arbeitgeber
auch mal die regionale oder überregionale Politik unter Druck,
indem Subventionszahlungen für den Erhalt von Arbeitsplätzen
in der Region gefordert werden. Die Drohung mit dem Verlust von
Arbeitsplätzen ist ein probates Mittel, um Forderungen der
Wirtschaft durchsetzen zu können.
Erpressung im Internet
In Zeiten des Internets tummeln sich natürlich auch hier schwarze
Schafe. Das Netz macht eigentlich alles ein wenig einfacher, so
sollte es zumindest sein. Jedoch muss man auch hier, wie im Auto
den Sicherheitsgurt anlegen, Schutzmaßnahmen ergreifen. Solche
Maßnahmen sind aktuelle Anti-Viren- und Trojanerprogramme,
die unzulässigen Zugriff von außen auf Ihren heimischen
Personalcomputer unterbinden. Beachten Sie diese grundlegenden Hinweise
kann Ihnen nicht durch Computer-Viren, Internet-Würmer oder
Trojanische Pferde im Onlinedatenverkehr, speziell dem Online-Banking
das ein oder andere Passwort oder Pin weggespäht und Geld abgehoben
werden. Diese Form des Verbrechens kann man entweder Erpressung,
Überfall oder einfach Diebstahl nennen, die Bezeichnungen sind
hier fließend. Das Resultat im schlechtesten Fall ist jedoch
immer dasselbe, denn Ihr Geld ist weg. Im günstigsten Fall
haben Sie nur einen Fehler auf dem PC und sie müssen viel zeit
investieren, um das Gerät wieder zum laufen zu bekommen.
Wer kann mir helfen?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
gibt hier umfangreiche Hilfestellungen und beantwortet Fragen mit
zur Verfügung gestellten FAQ's (Meist gestellte Fragen). Besuchen
Sie daher die Internetadresse: http://www.bsi.de damit Sie auf dem
neuesten Stand sind.