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Erpressung

Erpressung

Der Begriff "Erpressung" wird im Strafgesetzbuch (§ 253 StGB) wie folgt definiert:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung einer Erpressung verbunden hat.

Erpressung der Wirtschaft in der heutigen Zeit
In der Wirtschaft wird in der heutigen Zeit die Art der Erpressung etwas professionalisiert. So setzt ein großer Arbeitgeber auch mal die regionale oder überregionale Politik unter Druck, indem Subventionszahlungen für den Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region gefordert werden. Die Drohung mit dem Verlust von Arbeitsplätzen ist ein probates Mittel, um Forderungen der Wirtschaft durchsetzen zu können.

Erpressung im Internet
In Zeiten des Internets tummeln sich natürlich auch hier schwarze Schafe. Das Netz macht eigentlich alles ein wenig einfacher, so sollte es zumindest sein. Jedoch muss man auch hier, wie im Auto den Sicherheitsgurt anlegen, Schutzmaßnahmen ergreifen. Solche Maßnahmen sind aktuelle Anti-Viren- und Trojanerprogramme, die unzulässigen Zugriff von außen auf Ihren heimischen Personalcomputer unterbinden. Beachten Sie diese grundlegenden Hinweise kann Ihnen nicht durch Computer-Viren, Internet-Würmer oder Trojanische Pferde im Onlinedatenverkehr, speziell dem Online-Banking das ein oder andere Passwort oder Pin weggespäht und Geld abgehoben werden. Diese Form des Verbrechens kann man entweder Erpressung, Überfall oder einfach Diebstahl nennen, die Bezeichnungen sind hier fließend. Das Resultat im schlechtesten Fall ist jedoch immer dasselbe, denn Ihr Geld ist weg. Im günstigsten Fall haben Sie nur einen Fehler auf dem PC und sie müssen viel zeit investieren, um das Gerät wieder zum laufen zu bekommen.

Wer kann mir helfen?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik gibt hier umfangreiche Hilfestellungen und beantwortet Fragen mit zur Verfügung gestellten FAQ's (Meist gestellte Fragen). Besuchen Sie daher die Internetadresse: http://www.bsi.de damit Sie auf dem neuesten Stand sind.