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BEDROHUNG
Wirtschaftskriminalitaet
Diebstahl
Betrug

Schwarzarbeit
Rückführung

Bedrohung
Erpressung

Vertragsbruch
Fahndung
Zielfahndung

Grenzfahndung

Scheingeschäfte
Vertragsstrafe


Der Begriff "Bedrohung"

wird im Strafgesetzbuch (§ 241 StGB) wie folgt definiert:

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahe stehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.