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Schutz
Unter Schutz in Bezug einer Person oder eines Objektes aus sicherheitsrelevanter
Sicht wird die Bewahrung der Sicherheit verstanden.
Der Personenschutz
wird durch die Bewachung der Person in der Öffentlichkeit gewährleistet.
Die körperliche Unversertheit und das Leben der Schutzperson
geniesst dabei höchste Priorität.
Hingegen
der Schutz von Objekten, der sog. Objektschutz,
ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung.
Hier ist der Schutz u.a. auf die Funktionsbeeinträchtigung,
Zerstörung, Besitzübernahme abzuwenden.
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