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Schutz


Unter Schutz in Bezug einer Person oder eines Objektes aus sicherheitsrelevanter Sicht wird die Bewahrung der Sicherheit verstanden.


Der Personenschutz wird durch die Bewachung der Person in der Öffentlichkeit gewährleistet. Die körperliche Unversertheit und das Leben der Schutzperson geniesst dabei höchste Priorität.

Hingegen der Schutz von Objekten, der sog. Objektschutz, ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Hier ist der Schutz u.a. auf die Funktionsbeeinträchtigung, Zerstörung, Besitzübernahme abzuwenden.