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Mitarbeiterüberwachung
Eine Mitarbeiterüberwachung kann bei Verdacht von Ungereimtheiten
notwendig werden. Notwendige Einsatzfälle sind z.B. mehrmalige
Krankheit des Mitarbeiters, Verdacht von Unterschlagung oder Diebstahl.
Des weiteren die Überwachung des Kundendienstes, der Servicekräfte
oder Referenten.
Dabei werden
von den Detekteien und Detektiven Dokumentationsmethoden eingesetzt
und die Darstellung von Abläufen nachgewiesen, die später
u.a. der Beweissicherung dienen (Einsatz
von Videotechnik). Ist der Verdacht begründet, kann diese durchgeführte
Maßnahme der Mitarbeiterüberwachung durch die Detektei ausreichen,
um die Person(en) in Ihrem Tatbestand überführen.
Eine Kündigung
des entsprechenden Mitarbeiter(s) ist dabei des öfteren die Folge.
Darüber hinaus kann der Geschädigte den entstandenen Schaden
inklusive der Detektivkosten für die durchgeführte Mitarbeiterüberwachung
einfordern.
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