Minivideokameras werden vorwiegend für den verdeckten Einsatz
bei der Beweissicherung eingesetzt. Hierbei sind alle Bestandteile
zur Aufzeichnung (inkl. Mikrofon, Stromversorgung und Videofunksender)
in einem Behältnis wie Füllfederhalterset oder Zigarettenpackung
unterzubringen.
Die
gesendeten Aufnahmen werden via Funkübertragung zum Empfänger
gesendet und dort aufgezeichnet. Dem Ermittler ist es so möglich
seinen Aktionsradius selbst zu bestimmen und ggf. weitere verdeckte
Maßnahmen zur Überwachung einzuleiten bzw. zu koordinieren.
Funkempfänger und Videorecorder zur Aufzeichnung können
in einem Nebenraum oder mobil in einem Fahrzeug untergebracht werden.
Der Einsatz einer Minivideokamera ist bei Einsätzen mit mehreren
Ermittlern besonders empfehlenswert. Hier ist keine zusätzliche
Personenpräsenz erforderlich, da alle im Einsatz befindlichen
verdeckten Personen auf dem gleichen Informationsstand sind.