Wenn ein gewerbliches Unternehmen
sein Personal mit Aufgaben betraut, die im Bereich des Tätigkeitsfelds
eines Wach- und/ oder Sicherheitsdienstes fällt, bedarf dies
einer erfolgreichen Sachkundeprüfung bei der Industrie- und
Handelskammer (IHK). Dieses wurde vom Gesetzgeber mit Beginn des
Jahres 2003 in der Gewerbeordnung (§ 34 a Abs. 1 GewO) fixiert.
Diese Notwendigkeit gilt unter anderem für Tätigkeiten
der Einzelhandelsdetektive, gastgewerbliche Bewachungen oder Kontrolltätigkeiten
in der Öffentlichkeit. Eine
Befreiung von dieser Prüfung kann nur ausgesprochen werden,
wenn bereits bestimmte Ausbildungen vorliegen wie etwa eine Laufbahnprüfung
für den mittleren Polizeidienst oder eine Prüfung als
Werkschutzfachkraft, Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder
Werkschutzmeister. Eine Befreiung der IHK Sicherheitsfachkraftprüfung
kommt auch dann in Betracht wenn die Tätigkeit vor dem 1.1.2003
bereits mindestens drei Jahre im Bewachungsgewerbe gearbeitet haben.
Welche Schulungsinhalte werden bei
der IHK für den Sicherheitsdienst vermittelt?
Zunächst wird von der IHK für
die Teilnehmer ein Wissenstand ermittelt. Zum Inhalt gehören
elementar die Vertrautheit und damit die ausführliche Kenntnis
der Rechte, die in der öffentlichen Sicherheit bestehen. Hierzu
gehören das Gewerberecht und auch das Bundesdatenschutzgesetz.
Letzteres regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die gerade
im Sicherheitsgewerbe sehr sensibel gehandhabt werden müssen.
Des Weiteren bewegt sich das Tätigkeitsfeld selbstverständlich
rein rechtlich innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs und hier
das Arbeitsrecht. Weitere Inhalte der Sachkundeprüfung sind
das Strafrecht und der Umgang mit Waffen. A das Aufgaben gebiet
sehr viele weitere Dienstleistungen beinhalte muss die Prüfung
auch die Gebiete der Sicherheitstechnik umfassen, damit grundsätzliche
Technikkenntnisse für das Personal vorliegen. Da sich diese
Technik sukzessive fortentwickelt und verändert bedarf es regelmäßigen
Nachschulungen, um auf dem Stand der Technik mithalten und in der
Praxis entsprechend qualifiziert eingesetzt werden zu können.
Nicht zu vernachlässigen ist auch der Umgang mit Menschen,
weshalb auch verschiedene Situationen in der Theorie und Praxis
konstruiert und geübt werden.
Welche Kosten kommen auf den Teilnehmer
zu?
Die Prüfung kann in Vollzeit innerhalb einer Woche abgelegt
werden und bedarf 40 Unterrichtsstunden. In der Praxis werden jedoch
überwiegend Kurse angeboten, die über 6 Wochen laufen,
über 3 Monate parallel zum Beruf (Praktikum) oder sogar langfristiger
über 6 Monate. Die Kosten belaufen sich, abhängig von
der Dauer und Kombination der Ausbildung auf 800-1.500 € zuzüglich
der notwendigen Unterrichtsmaterialien und Prüfungsgebühren
der IHK (2007: 150 €).