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 SICHERHEITSDIENST MIT IHK
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Sicherheitsdienst nur mit IHK Prüfung

Wenn ein gewerbliches Unternehmen sein Personal mit Aufgaben betraut, die im Bereich des Tätigkeitsfelds eines Wach- und/ oder Sicherheitsdienstes fällt, bedarf dies einer erfolgreichen Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Dieses wurde vom Gesetzgeber mit Beginn des Jahres 2003 in der Gewerbeordnung (§ 34 a Abs. 1 GewO) fixiert. Diese Notwendigkeit gilt unter anderem für Tätigkeiten der Einzelhandelsdetektive, gastgewerbliche Bewachungen oder Kontrolltätigkeiten in der Öffentlichkeit. Eine Befreiung von dieser Prüfung kann nur ausgesprochen werden, wenn bereits bestimmte Ausbildungen vorliegen wie etwa eine Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeidienst oder eine Prüfung als Werkschutzfachkraft, Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder Werkschutzmeister. Eine Befreiung der IHK Sicherheitsfachkraftprüfung kommt auch dann in Betracht wenn die Tätigkeit vor dem 1.1.2003 bereits mindestens drei Jahre im Bewachungsgewerbe gearbeitet haben.

Welche Schulungsinhalte werden bei der IHK für den Sicherheitsdienst vermittelt?

Zunächst wird von der IHK für die Teilnehmer ein Wissenstand ermittelt. Zum Inhalt gehören elementar die Vertrautheit und damit die ausführliche Kenntnis der Rechte, die in der öffentlichen Sicherheit bestehen. Hierzu gehören das Gewerberecht und auch das Bundesdatenschutzgesetz. Letzteres regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten, die gerade im Sicherheitsgewerbe sehr sensibel gehandhabt werden müssen. Des Weiteren bewegt sich das Tätigkeitsfeld selbstverständlich rein rechtlich innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs und hier das Arbeitsrecht. Weitere Inhalte der Sachkundeprüfung sind das Strafrecht und der Umgang mit Waffen. A das Aufgaben gebiet sehr viele weitere Dienstleistungen beinhalte muss die Prüfung auch die Gebiete der Sicherheitstechnik umfassen, damit grundsätzliche Technikkenntnisse für das Personal vorliegen. Da sich diese Technik sukzessive fortentwickelt und verändert bedarf es regelmäßigen Nachschulungen, um auf dem Stand der Technik mithalten und in der Praxis entsprechend qualifiziert eingesetzt werden zu können. Nicht zu vernachlässigen ist auch der Umgang mit Menschen, weshalb auch verschiedene Situationen in der Theorie und Praxis konstruiert und geübt werden.

Welche Kosten kommen auf den Teilnehmer zu?

Die Prüfung kann in Vollzeit innerhalb einer Woche abgelegt werden und bedarf 40 Unterrichtsstunden. In der Praxis werden jedoch überwiegend Kurse angeboten, die über 6 Wochen laufen, über 3 Monate parallel zum Beruf (Praktikum) oder sogar langfristiger über 6 Monate. Die Kosten belaufen sich, abhängig von der Dauer und Kombination der Ausbildung auf 800-1.500 € zuzüglich der notwendigen Unterrichtsmaterialien und Prüfungsgebühren der IHK (2007: 150 €).