Die Aufgaben eines Türstehers
ähneln derer des Wachdienstes und stellt daher hierzu eine
artverwandte Tätigkeit dar. Besonderheiten sind in diesem Aufgabenfeld
jedoch festzustellen, da der persönliche Kontakt mit Menschen
weitaus ausgeprägter ist als beim herkömmlichen Wachdienst.
Viele kennen es bereits aus der Jugend dass eine Selektion beim
Einlass der Lieblingsdisco vorgenommen wird. In der heutigen Zeit
benötigt es erfahrene Mitarbeiter an dieser Stelle, die sowohl
bei der "Selektion" als auch bei dem Umgang mit den Gästen
Professionalität mitbringen. Hier ist der Fokus des Türstehers
zunächst auf die Zielgruppe gerichtet, die in das Veranstaltungsobjekt
(Bsp. Disco, Kneipe, Event) eintreten darf. Diese Zielgruppe wird
vorher mit dem Auftraggeber definiert bzw. ausgeschlossen welche
potentiellen Gäste nicht eingelassen werden. Bei vielen Veranstaltungen
ist bereits das Tragen von Turnschuhen ein Kriterium, das den Einlass
unmöglich macht. So ist neben dem Aussehen und der Kleidung
auch das Alter, das Geschlecht entscheidend. Einfache Selektionskriterien
sind ein erhöhter Alkoholpegel, etwas schwieriger ist die Erkennung
von Drogenzuständen, die ein geschultes Auge bedürfen.
In manchen Fällen auch die Nationalität des Menschen ein
Ausschlusskriterium. Diese definierten Kriterien zählen auch
dazu, um eine gewisse Personenklientel auszuschließen. Des
Weiteren soll auf jeden Fall das Mitbringen von Gegenständen
(Bsp. Messer, Schusswaffen jeglicher Art) verhindert werden. In
der heutigen Zeit ist auch darauf zu achten dass keine Drogen mit
eingebracht werden, da entsprechende Gruppen eine Veranstaltung
auch als Umschlagplatz nutzen könnten. Dies gilt vor allem
für fest installierte Einrichtungen oder solche Events, die
ein bestimmtes Publikum anzieht. Bei der Ausübung des Aufgabenfeldes
kommt es oftmals zu Übergriffen der abgewiesenen Besucher.
Hier hat der Türsteher dann zunächst mit argumentativen
Mitteln das Gewaltpotential zu reduzieren. Ist dies jedoch nicht
möglich, kann die Ausübung des Hausrechts helfen. Gelegentlich
ist aber auch körperlicher Einsatz notwendig, um einer Widersetzung
gegen den Einlass durchzusetzen. Die Rechte der Mitarbeiter beschränken
sich auf die normalen Rechte eines jeden Bundesbürgers, um
Notwehrsituationen auch unter Einsatz körperlicher Gewalt abzuwehren.
Der Türsteher ist in Bezug auf Verteidigung überwiegend
besser ausgebildet als jeder Normalbürger. So hat dieser einen
Selbstverteidigungskurs als Grundausbildung und/ oder verschiedene
Kampftechniken parat (Bsp. Karate, Kickboxen oder Judo - oder eine
Kombination aus allem), die es ihm leichter machen in einem entsprechenden
Fall reagieren zu können.
Das Einsatzgebiet dieser Berufsgruppe beschränkt sich jedoch
nicht nur auf den Außenbereich der Lokalität, sondern
geht auch im Innenbereich weiter. So kann es natürlich passieren
dass die optische Eingangskontrolle einige Mitmenschen nicht sicher
selektieren konnte. Meistens ist jedoch übermäßiger
Alkoholkonsum dafür verantwortlich dass der Türsteher
nun zum Einsatz kommt. Hier ist dann eine Deeskalationstaktik an
der Tagesordnung, um die Gemüter beruhigen zu können.
Körperlicher Einsatz ist jedoch auch hier in Einzelfällen
nicht auszuschließen.
In der heutigen zeit wird von einigen gastronomischen Betreibern
dazu übergegangen Türsteherinnen einzusetzen. Der Einsatz
von Frauen macht einen etwas weniger aggressiven Eindruck und die
Abweisung von einer weiblichen Arbeitskraft ist oftmals für
die bestimmte Person nicht ganz so deprimierend. Türsteherinnen
wird auch mehr Feingefühl nachgesagt, was dann die Arbeit mitunter
etwas einfacher gestaltet. Gibt es dann trotzdem, nicht auszuschließende,
Konfliktsituationen werden die männlichen Türsteher aus
dem Hintergrund aktiv um die Situation zu entschärfen.