Die Tätigkeit der
Geldbearbeitung widmet sich dem liebsten Produkt der Menschheit
- der monetären Mittel. Regelungen zum Umgang und die Begleitumstände
bei der Geldbearbeitung sind unter anderem durch die Bundesvereinigung
Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. fixiert worden. Hierin ist
im dritten Abschnitt die Lagerung und Kommissionierung definiert.
Dabei sind für die Tätigkeit bestimmte bauliche und technische
Grundvoraussetzungen zu beachten. Dies ist vor allem deshalb notwendig,
weil ein bestehendes Überfallrisiko ausgeschlossen werden muss
bzw. die damit verbundenen Zutrittsmöglichkeiten (unbefugt/
unbemerkt) organisiert werden müssen. Dies bedeutet dass jederzeit
eine Kontrolle über eingerichtete Personeneingänge herrschen
muss und eine Zutrittskontrolle in einem bestimmten Ablauf realisiert
werden muss. Alle Abläufe, die bei der Geldbearbeitung durchschritten
werden sind zu dokumentieren, um eine nachhaltige Rekonstruktion
zu ermöglichen. Hierbei ist auch die Technik nicht außer
Acht zu lassen, denn eine installierte Einbruch- und Überfallmeldeanlage
sollte immer auf dem aktuellsten Stand der Technik sein, um einen
prophylaktischen Schutz zu haben. Bei der Personenzahl sollten jederzeit
mindestens zwei Personen involviert sein, die in einem festgelegten
Zeithorizont abzuarbeiten sind. Die Aufbewahrung und Übergabe
von Schlüsseln bedarf ebenso entsprechender Diskretion und
Organisation. Auch hier ist eine lückenlose Dokumentation unabdingbar.
Man sieht dass eine vorbereitende Organisation für den Beginn
der Geldbearbeitung notwendig ist. Die eigentliche Tätigkeit
beinhaltet die Erfassung von Geldbeträgen, das Packen von Geldbeträgen
und die Aufbereitung in bankgerechter Form. Mitarbeiter der Geldbearbeitung
haben eine gewissenhafte Arbeitsweise und eine damit verbundene
hohe Konzentrationsfähigkeit mitzubringen. Heutzutage sind
auch PC- Kenntnisse in den gängigen Systemanwendungen notwendig,
um komplikationslos arbeiten zu können. Die persönliche
Ausstattung der Personen, die in diesem Job tätig werden muss
ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag mitbringen.
Darüber hinaus wird der Arbeitgeber bei Einstellung und während
der Tätigkeit in regelmäßigen Abständen Schufa
Auskünfte abfragen (mit Genehmigung des Arbeitnehmers), um
auch keine akute Gefährdung durch den Mitarbeiter während
der Tätigkeit ausschließen zu können. Bei der Tätigkeit
als solches arbeite der Mitarbeiter mit Münzzähl- und
Sortiersystemen, Banknotenzählmaschinen sowie Banknotenprüfgeräten.