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Geldbearbeitung



Die verantwortungsvolle Geldbearbeitung


Die Tätigkeit der Geldbearbeitung widmet sich dem liebsten Produkt der Menschheit - der monetären Mittel. Regelungen zum Umgang und die Begleitumstände bei der Geldbearbeitung sind unter anderem durch die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. fixiert worden. Hierin ist im dritten Abschnitt die Lagerung und Kommissionierung definiert. Dabei sind für die Tätigkeit bestimmte bauliche und technische Grundvoraussetzungen zu beachten. Dies ist vor allem deshalb notwendig, weil ein bestehendes Überfallrisiko ausgeschlossen werden muss bzw. die damit verbundenen Zutrittsmöglichkeiten (unbefugt/ unbemerkt) organisiert werden müssen. Dies bedeutet dass jederzeit eine Kontrolle über eingerichtete Personeneingänge herrschen muss und eine Zutrittskontrolle in einem bestimmten Ablauf realisiert werden muss. Alle Abläufe, die bei der Geldbearbeitung durchschritten werden sind zu dokumentieren, um eine nachhaltige Rekonstruktion zu ermöglichen. Hierbei ist auch die Technik nicht außer Acht zu lassen, denn eine installierte Einbruch- und Überfallmeldeanlage sollte immer auf dem aktuellsten Stand der Technik sein, um einen prophylaktischen Schutz zu haben. Bei der Personenzahl sollten jederzeit mindestens zwei Personen involviert sein, die in einem festgelegten Zeithorizont abzuarbeiten sind. Die Aufbewahrung und Übergabe von Schlüsseln bedarf ebenso entsprechender Diskretion und Organisation. Auch hier ist eine lückenlose Dokumentation unabdingbar.

Man sieht dass eine vorbereitende Organisation für den Beginn der Geldbearbeitung notwendig ist. Die eigentliche Tätigkeit beinhaltet die Erfassung von Geldbeträgen, das Packen von Geldbeträgen und die Aufbereitung in bankgerechter Form. Mitarbeiter der Geldbearbeitung haben eine gewissenhafte Arbeitsweise und eine damit verbundene hohe Konzentrationsfähigkeit mitzubringen. Heutzutage sind auch PC- Kenntnisse in den gängigen Systemanwendungen notwendig, um komplikationslos arbeiten zu können. Die persönliche Ausstattung der Personen, die in diesem Job tätig werden muss ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintrag mitbringen. Darüber hinaus wird der Arbeitgeber bei Einstellung und während der Tätigkeit in regelmäßigen Abständen Schufa Auskünfte abfragen (mit Genehmigung des Arbeitnehmers), um auch keine akute Gefährdung durch den Mitarbeiter während der Tätigkeit ausschließen zu können. Bei der Tätigkeit als solches arbeite der Mitarbeiter mit Münzzähl- und Sortiersystemen, Banknotenzählmaschinen sowie Banknotenprüfgeräten.