Das Motto bei dieser
Dienstleistungssparte heißt ganz einfach "Read for take
off". Hier hinter verbergen sich eine reihe an Dienstleistungen
die auf den reibungslosen Flugbetrieb ausgerichtet sind. Alles rund
um und im Flughafen hängt damit zusammen. Geregelt sind diese
Aufgaben im Luftsicherheitsgesetz (§ 5,8 und 9). Die Palette
der Betätigung reicht dabei von Abwehrmaßnahmen für
Gegenstände, die verboten oder gefährlich sind und somit
nicht in ein Flugzeug gelangen dürfen bis zur einfachen Überprüfung
von Passagierkabinen. Die Aufgabenvielfalt auf dem Gebiet der Aviation
Security könnte nicht größer sein. Auch der Einsatz
von Hunden zur Auffindung von Drogen oder Sprengstoff gehört
dazu.
Mit zum einigermaßen normalen Repertoire zählen dabei
dann Durchsuchungen von Fahrzeugen oder die Bewachung und Zugangskontrolle
zum Fluggerät an sich. Das gebiet der Kontrollen auf dem Rollfeld
und am Flugobjekt an sich machen jedoch das größte Feld
der Aviation Security aus. Hier werden neben Zugangskontrollen,
Geländebewachung, Identitätskontrollen inklusive Personen-
und Gepäckkontrollen (inkl. Handgepäck) auch das Personal
und sämtliche Waren des Flughafens selber überwacht. Beim
Check Inn gibt es dazu Aufgaben, die auch mit externem Personal
realisiert wird. So gehört die Hilfe beim Check-in, die Passagierdatenerfassung,
Ticket- und Bordkartenkontrolle und die allseits nervige und für
einzelne Personen oftmals sehr zeitaufwendige Röntgenkontrolle
von Handgebäck (dies geschieht auch bei Fracht und Kuriergut)
dazu.
Was der normale Urlauber nicht mitbekommt, jedoch auch mal ein Grund
dafür sein kann dass es Flugverspätungen gibt, jedoch
eher selten ist eine Überprüfung der Flugzeugladeräume
oder eine gesamte Flugzeugdurchsuchung. Dies geschieht jedoch nur
und ausschließlich dann wenn ein negatives Passagierprofiling
und weitere Verdachtsmomente vorliegen, die eine solche Maßnahme
rechtfertigen. Hierzu gehören dann Flugzeugversiegelungen und
die Sicherung dieser abgestellten Flugzeuge.