Welche weiterführenden
Maßnahmen sind vom Alarmdienst einzuleiten? Was ist zu tun?
Wie ist zu reagieren?
Diese und weitere Fragen müssen sich die Dienstleister innerhalb
eines Alarmdienst stellen. Diese Fragen bedürfen direkter Reaktion
und eines stringenten schnellen Ablaufschemas, den ein effizientes
Dienstleistungsunternehmen auszeichnet. Vorgegebene Abläufe
sind dabei:
- Annahme des Alarms in der Alarmzentrale
- Auswertung der Alarmart
- unmittelbare Einleitung von inner- und außerbetrieblichen
agierenden Stellen
- Aktivierung eines Streifenwagens zur Besichtigung des Objektes
vor Ort
- Objektkontrolle
- Weiterführende Maßnahmen wie Einschaltung der Polizei
und sofern vom Kunden gewünscht umgehende Benachrichtigung
desselbigen (in Absprache falls der Alarmservice mitten in der Nacht,
Bsp. 3 Uhr morgens aktiv wird)
- Die Sicherung des Objektes hat hohe Priorität, um der Polizei
Hilfestellung geben zu können
- Wiederherstellung des Objektnormalzustandes
- Dokumentation der ausgeführten Schritte in zuvor festgelegten
Dokumentationen bei dem Alarmdienst vor Ort als auch in der Alarmzentrale
Die heute agierenden und anbietenden
Firmen sind aufgrund der großen Konkurrenz sehr flexibel und
arbeiten auch innerhalb bestehender Kooperationen mit. Das bedeutet
dass Wachdienste und Sicherheitsfirmen, die zwar eine eigene Alarmzentrale
unterhalten auch Teilleistungen erbringen können. Dies bedeutet
dass Ihre Alarmzentral auch einen anderen als den hausinternen Alarmdienst
beauftragen kann. Diese Konstellation kann in der Praxis durchaus
vorkommen, wenn Leistungsangebote sehr differenziert dargestellt
werden, wie auch notwendig und hier eklatante Preisunterschiede
festzustellen sind. Des Weiteren kann dieser Umstand durch eine
langfristige Vertragslaufzeit mit dem Sicherheitsunternehmen zustande
gekommen sein.