Unter Inkasso wird allgemein der Einzug fälliger
Forderungen verstanden.
Das reine Inkasso ist in Deutschland durch Gesetz- und Rechtsverordnung
den Banken und Rechtsanwälten vorbehalten. Die Richtlinien
der internationalen Handelskammer gewährleisten eine einheitliche
Auslegung im internationalen Handelsverkehr. Es gibt jedoch private
Inkassounternehmen, die auf alternativen Wegen versuchen die Forderungen
gegenüber säumigen Schuldnern einzutreiben. Oftmals werden
bei Einschaltung eines Inkassunternehmen enorme Kostenzuschläge
erhoben, die bei verspäteter Zahlung zusätzlich zu begleichen
sind. Es kann sich so eine 50€ Rechnung schnell zu einer 100€
hochschaukeln. Beachten Sie daher, wenn Sie nicht in Zahlungsnöten
stehen, die zeitnahe Rechnungsbegleichung. Jedoch ist auch das Mahnverfahren
einzuhalten, das in Deutschland gesetzlich geregelt ist.
bei den Inkassounternehmen wird viel
mit psychischem Druck in vielfältigen Variationen gearbeitet.
Da kann schon die pure Anwesenheit dubioser Mitarbeiter des Inkassounternehmens
in der Nachbarschaft für Unfrieden sorgen. Die Mehrzahl der
Inkassofirmen, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten, arbeitet
meistens in Kombination mit dem Mahnwesen so genannter Factoringunternehmen.