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 INKASSO
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Inkasso

Unter Inkasso wird allgemein der Einzug fälliger Forderungen verstanden.
Das reine Inkasso ist in Deutschland durch Gesetz- und Rechtsverordnung den Banken und Rechtsanwälten vorbehalten. Die Richtlinien der internationalen Handelskammer gewährleisten eine einheitliche Auslegung im internationalen Handelsverkehr. Es gibt jedoch private Inkassounternehmen, die auf alternativen Wegen versuchen die Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern einzutreiben. Oftmals werden bei Einschaltung eines Inkassunternehmen enorme Kostenzuschläge erhoben, die bei verspäteter Zahlung zusätzlich zu begleichen sind. Es kann sich so eine 50€ Rechnung schnell zu einer 100€ hochschaukeln. Beachten Sie daher, wenn Sie nicht in Zahlungsnöten stehen, die zeitnahe Rechnungsbegleichung. Jedoch ist auch das Mahnverfahren einzuhalten, das in Deutschland gesetzlich geregelt ist.

bei den Inkassounternehmen wird viel mit psychischem Druck in vielfältigen Variationen gearbeitet. Da kann schon die pure Anwesenheit dubioser Mitarbeiter des Inkassounternehmens in der Nachbarschaft für Unfrieden sorgen. Die Mehrzahl der Inkassofirmen, die sich an die gesetzlichen Regelungen halten, arbeitet meistens in Kombination mit dem Mahnwesen so genannter Factoringunternehmen.