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Unterhalt


Was ist Unterhalt?

Voraussetzungen für Unterhaltsanspruch ist grundlegend immer, dass der Unterhaltsgläubiger bedürftig und im Gegenzug der Unterhaltsschuldner auch leistungsfähig ist. Die Sozialämter verlangen bei Angehörigenunterhalt immer Auskunft über das Einkommen und Vermögen der Unterhaltspflichtigen. Hierbei können die Einkommen mitverdienender Familienangehöriger ebenfalls abgefragt werden. Die Behörde ist befugt diese Auskünft durch Zwangsgelder zu erzwingen. Folgende Personengruppen haben bei Unterhaltsbedürftigkeit einen Unterhaltsanspruch:

 · Unterhaltsanspruch auf Grund Verwandtschaft
 · Unterhaltsanspruch bei Ehe
 · Unterhaltsanspruch der Mutter des nicht ehelichen Kindes gegen den Vater