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Sorgerecht

Das Sorgerecht betrifft das Recht und die Pflicht, für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Ist die Ehe
bestehend, steht das Sorgerecht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Bei Trennung oder Scheidung der Eltern ändert sich nicht die Sorgerechtszuständigkeit. Das Sorgerecht kann nur auf Antrag eines Elternteils einem Elternteil zugewiesen werden. Hierbei ist das Wohl des Kindes ausschlaggebend.
Der einfache Fall ist, wenn der Antrag durch den anderen Elternteil nicht abgelehnt wird. Stimmt der andere Elternteil dem Antrag jedoch nicht zu oder widerspricht das Kind (mind. 14 Jahre alt), wird das Kindeswohl durch das Gericht überprüft. Trotz des Antrags einer Partei kann auch das Familiengericht das Sorgerecht bei beiden Elternteilen belassen.
Bei gemeinsamem Sorgerecht, wo die Eltern nicht zusammenleben, hat der Elternteil, bei dem das Kind ständig lebt, die alleinige Sorgezuständigkeit. Bei Angelegenheiten, die für die Entwicklung des Kindes sind, müssen weiterhin von beiden Elternteilen gemeinsam entschieden werden (Berufsausbildung, Schulausbildung usw.).