Sorgerecht
Das Sorgerecht betrifft das Recht und die Pflicht, für ein
minderjähriges Kind zu sorgen. Ist die Ehe
bestehend, steht das Sorgerecht grundsätzlich beiden Elternteilen
zu. Bei Trennung oder Scheidung der Eltern ändert sich nicht
die Sorgerechtszuständigkeit. Das Sorgerecht kann nur auf Antrag
eines Elternteils einem Elternteil zugewiesen werden. Hierbei ist
das Wohl des Kindes ausschlaggebend.
Der einfache Fall ist, wenn
der Antrag durch den anderen Elternteil nicht abgelehnt wird. Stimmt
der andere Elternteil dem Antrag jedoch nicht zu oder widerspricht
das Kind (mind. 14 Jahre alt), wird das Kindeswohl durch das Gericht
überprüft. Trotz des Antrags einer Partei kann auch das
Familiengericht das Sorgerecht bei beiden Elternteilen belassen.
Bei gemeinsamem Sorgerecht, wo die Eltern nicht zusammenleben, hat
der Elternteil, bei dem das Kind ständig lebt, die alleinige
Sorgezuständigkeit. Bei Angelegenheiten, die für die Entwicklung
des Kindes sind, müssen weiterhin von beiden Elternteilen gemeinsam
entschieden werden (Berufsausbildung, Schulausbildung usw.).