Privatrecht ist das Recht (im objektiven Sinne), das die Beziehungen
der einzelnen, gleichberechtigten Mitglieder der Gemeinschaft (natürliche
oder juristische Personen) untereinander regelt, zur Abgrenzung
vom öffentlichen Recht, das immer dann anzuwenden ist, wenn
ein Mitglied mit Hoheitsgewalt (Imperium) in Ausübung dieser
Hoheitsgewalt auftritt.
Wichtige Gesetze hierzu sind in Deutschland das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB), in Österreich das Allgemeine Bürgerliche
Gesetzbuch (ABGB), in der Schweiz das Schweizer Zivilgesetzbuch
(ZGB) samt dem Obligationenrecht (OR ) und in Frankreich der Code
civil. Diese Kodifikationen haben weltweit starke Aufmerksamkeit
gefunden. Eine Besonderheit
im deutschen Zivilrecht ist das Abstraktionsprinzip, also die Unabhängigkeit
von kausalem und abstraktem Rechtsgeschäft. Die weltweit einzigartige
Möglichkeit, privatrechtliche Ansprüche aus jedem Land
der Welt vor einem US-Gericht einzuklagen, wird durch das US-amerikanische
Alien Tort Claims Act Gesetz geregelt.