Mietstreitigkeiten erfordern oftmals
die Hilfe eines Anwalts. Vorher müssen die belasteten Argumente
jedoch bewiesen werden. Hierfür ist bei schwerwiegenden und
vorsätzlich herbeigeführten Tatbeständen auch der
Einsatz eines Detektivs immer häufiger sinnvoll. Folgende Fragestellungen
(Bsp.) können für den Mieter als auch den ermieter hilfreich
sein:
Für den Mieter:
· Die Wohnung ist mangelhaft. Welcher Anteil der Miete
kann gekürzt werden?
· Nach Auszug aus der Wohnung wird vom Vermieter wegen
vorgeblicher Mängel die Rückzahlung der Kaution verweigert
· Vertraglich vereinbarte Instandhaltungsarbeiten werden
nicht ausgeführt
Für den Vermieter:
· Einstellung der Mietzahlung seitens des Mieters ohne
Verlassen der Wohnung
· Unverhältnismäßige Instandhaltungsmassnahmen
werden gefordert,
· Der Mieter zahlt nicht und verweigert die Kommunikation.