Mietrecht Das gesamte private Mietrecht
wurde neu organisiert und zum 01.09.2001 einer umfassenden Mietrechtsreform
unterworfen. Das Mietrecht aus dem nun im BGB integrierten MHG kann
bei vielfältigen Themen und Beweggründen herangezogen
werden. Oftmals ist es notwendig, die eigene rechtliche Position
fachkundig abklären zu lassen und anschließend seine
Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Hier müssen oftmals
auch Foto- und/ oder Videobeweise über etwaige Sachstände
herangezogen werden, die dann die Eindeutigkeit der Forderungen
vereinfachen. Einer rechtlichen Auseinandersetzung sind jedoch zunächst
persönliche Kontakte oder mehrmalige schriftliche Möglichkeiten
mit dem Vermieter vorzuziehen. Dabei können folgende Punkte
zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen:
- Wohnungszugang (Vermieter/Dritte)
- Nebenkosten
- Einbauten des Mieters
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Nutzung der Wohnung
- Feuchtigkeitsschäden
- Haustierhaltung
- Heizung (Warmwasser)
- Räumungsschutz
- Vollstreckungsschutz
- Mietkaution
- Rückgabe der Mietsache
- Kleinreparaturen
- Kündigung des Mietvertrages
- Lärmstörungen
- Untermiete
- Mietminderung
- Mietmängel
- Veräußerung der Mietsache
- Mieterhöhung
- der Mietvertrag selber
- Mietwucher