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MIETRECHT
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Mietrecht


Mietrecht
Das gesamte private Mietrecht wurde neu organisiert und zum 01.09.2001 einer umfassenden Mietrechtsreform unterworfen. Das Mietrecht aus dem nun im BGB integrierten MHG kann bei vielfältigen Themen und Beweggründen herangezogen werden. Oftmals ist es notwendig, die eigene rechtliche Position fachkundig abklären zu lassen und anschließend seine Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Hier müssen oftmals auch Foto- und/ oder Videobeweise über etwaige Sachstände herangezogen werden, die dann die Eindeutigkeit der Forderungen vereinfachen. Einer rechtlichen Auseinandersetzung sind jedoch zunächst persönliche Kontakte oder mehrmalige schriftliche Möglichkeiten mit dem Vermieter vorzuziehen. Dabei können folgende Punkte zu Unstimmigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen:

- Wohnungszugang (Vermieter/Dritte)
- Nebenkosten
- Einbauten des Mieters
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Nutzung der Wohnung
- Feuchtigkeitsschäden
- Haustierhaltung
- Heizung (Warmwasser)
- Räumungsschutz
- Vollstreckungsschutz
- Mietkaution
- Rückgabe der Mietsache
- Kleinreparaturen
- Kündigung des Mietvertrages
-
Lärmstörungen
- Untermiete
- Mietminderung
- Mietmängel
- Veräußerung der Mietsache
- Mieterhöhung
- der Mietvertrag selber
- Mietwucher