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PERSONENSCHUTZ
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Personenschutz


Was ist ein Personenschutz?

Unter Personenschutz wird die Bewahrung der Sicherheit einer schutzwürdigen Person, einer sogenannten "Schutzperson", verstanden. Der Personenschutz wird durch die Bewachung der Person in der Öffentlichkeit gewährleistet. Hierbei soll die körperliche Unversertheit und das Leben der Schutzperson gewährleistet werden.
Schutzpersonen sind Personen, die kontinuierlich im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen somit nach einer Gefahrenanalyse einem höherem Risiko ausgesetzt sind.

Die Personenschützer kommen meistens aus dem privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst oder sind Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Arbeitsausstattung umfaßt u.a. Schußwaffen, Kommunikationsmittel jeglicher Art und sicherheitrelevante Kleidung, die die eigene Einsatzfähigkeit und das Leben nicht gefährden. Personenschützer arbeiten dabei immer in zivil Kleidung. Handelt es sich um hochgefährdete Schutzpersonen werden mehrere Personenschützer eingesetzt.


Nicht nur die unmittelbare Gefahrenabwehr ist Aufgabe des Personenschutzes und der damit beauftragten Personenschützer. So ist die Hauptaufgabe vor allem das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren für die Schutzperson. Dies ist durch auffälliges Verhalten von Personen, anormales Aussehen oder das Mitführen ungewöhnlicher Gegenstände gekennzeichnet.

Beim Einsatz hat die Taktik eine entscheidende Rolle bei der Gefahrenabwehr beizutragen. Die klassische Taktikvariante nennt sich "Schutzkreuz". Hierunter wird die diamantartige Anordnung der Personenschützer um die Schutzperson verstanden. Der Personenschutz wird überwiegend in naher Distanz zur zu schützenden Person durchgeführt. Eine weiträumige Abschirmung kann durch mehrere Einsatzkräfte durchgeführt werden. Bei mobilen Einsätzen in Fahrzeugen wird ein Begleitkommando gebildet. Die eingesetzten Fahrzeuge für die Schutzperson sind oftmals mit baulichen und technischen Modifikationen ausgestattet.