Unter Personenschutz wird die Bewahrung der Sicherheit einer schutzwürdigen
Person, einer sogenannten "Schutzperson", verstanden.
Der Personenschutz wird durch die Bewachung der Person in der Öffentlichkeit
gewährleistet. Hierbei soll die körperliche Unversertheit
und das Leben der Schutzperson gewährleistet werden. Schutzpersonen
sind Personen, die kontinuierlich im Rampenlicht der Öffentlichkeit
stehen somit nach einer Gefahrenanalyse einem höherem Risiko
ausgesetzt sind.
Die Personenschützer kommen meistens aus dem privatwirtschaftlichen
Sicherheitsdienst oder sind Angestellte im öffentlichen Dienst.
Die Arbeitsausstattung umfaßt u.a. Schußwaffen, Kommunikationsmittel
jeglicher Art und sicherheitrelevante Kleidung, die die eigene Einsatzfähigkeit
und das Leben nicht gefährden. Personenschützer arbeiten
dabei immer in zivil Kleidung. Handelt es sich um hochgefährdete
Schutzpersonen werden mehrere Personenschützer eingesetzt.
Nicht nur die unmittelbare
Gefahrenabwehr ist Aufgabe des Personenschutzes und der damit beauftragten
Personenschützer. So ist die Hauptaufgabe vor allem das rechtzeitige
Erkennen und Verhindern von Gefahren für die Schutzperson.
Dies ist durch auffälliges Verhalten von Personen, anormales
Aussehen oder das Mitführen ungewöhnlicher Gegenstände
gekennzeichnet.
Beim Einsatz hat die Taktik eine
entscheidende Rolle bei der Gefahrenabwehr beizutragen. Die klassische
Taktikvariante nennt sich "Schutzkreuz". Hierunter wird
die diamantartige Anordnung der Personenschützer um die Schutzperson
verstanden. Der Personenschutz wird überwiegend in naher Distanz
zur zu schützenden Person durchgeführt. Eine weiträumige
Abschirmung kann durch mehrere Einsatzkräfte durchgeführt
werden. Bei mobilen Einsätzen in Fahrzeugen wird ein Begleitkommando
gebildet. Die eingesetzten Fahrzeuge für die Schutzperson sind
oftmals mit baulichen und technischen Modifikationen ausgestattet.