|

Sicherheitsdienst
Unter dem Begriff Sicherheitsdienst versteht man eine in Auftrag
gegebene Dienstleistung, die bei Unternehmen und anderen Einrichtungen
ausgeführt wird. Diese Aufgaben werden in der heutigen Zeit
nicht als eigene Organisationseinheit im Unternehmen geführt,
sondern an Fremdfirmen vergeben. Der Sicherheitsdienst besitzt meistens
die Schlüsselgewalt und übt das Hausrecht in den Objekten
aus. In Deutschland besteht für Sicherheitsdienste Uniform-
und Bewachungsausweistragepflicht.
Aufgaben
des Sicherheitsdienst können u. a. sein:
Kontrollaufgaben
Pförtnertätigkeiten
Bewachung von Objekten
Personenschutz
Tätigkeitsumfeld
des Sicherheitsdienstes:
Bürogebäude
Botschaften
Häfen
Museen
Energieanlagen
Bahnhöfe
Bahnenanlagen
Flughäfen
Privatgebäude
Öffentliche Einrichtungen
Lager mit Gefahrengut oder Wertgutlager |