Unter Objektschutz wird die Gewährleistung der Sicherheit
von Objekten durch Bewachung verstanden. Hierbei ist die Beeinträchtigung
der Funktion, die Zerstörung, die Inbesitznahme des Objekts
durch Fremde abzuwenden. Die weitere Funktionsfähigkeit des
Objekts ist dabei zu erhalten.
Objektschutz wird vom Militär,
von der Polizei und von Sicherheitsdiensten gewährleistet.
Staatlichen Schutz geniessen wirtschaftlich und privat genutzte
Wohnobjekte. Schutzobjekte können Gebäude, Anlagen, Großfahrzeuge
aller Art oder auch Transporte (z.B. Geldtransporte oder der Castor-Transport)
sein. Der Objektschutz kann
durch abstrakte Gefahrenanalysen oder konkrete Anhaltspunkte gegeben
sein. Nach dem 11.09.2001 sind z.B. sämtliche amerikanische
diplomatischen Einrichtungen gefährdet. mehr