Die Anzahl von Telefonüberwachungen steigen
weiter an. Presseberichte verweisen auf die Statistik der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation (RegTP) des Jahres 2002. Hier sind 21.874
Abhöraktionen aufgeführt, was gegenüber dem Vorjahr
2001 einen erneuten Anstieg zehn Prozent darstellt. Dieser "Trend"
lässt vermuten, dass Abhöraktionen beinahe zu den Standardmaßnahmen
der Sicherheitsbehörden gehören. Begehrlichkeiten der
Ermittlungsbehörden wecken dabie ständig verbesserte technischen
Möglichkeiten. Zur Aufklärung von Verbrechen wobei das
System der Telefonüberwachung eingesetzt wird sind solch schwere
Delikte wie Raub, Mord oder auch Totschlag. Das Überwachungsfeld
kann u. a. auf schwere Drogendelikte, Menschenhandel oder bei Verstößen
gegen das Waffen- oder Kriegswaffenkontrollgesetz ausgeweitet werden.
Seitens der Polizei wird immer betont, dass die Telefonüberwachung
keine Standardmaßnahme der Polizei ist. Diese Ermittlungsmethode
werde erst nach dem Scheitern anderer Möglichkeiten eingesetzt.
Der Datenschutz-Beauftragte der Regierung Herr Vetter warnt im Jahresbericht
vor einer Ausweitung der sich verschärfenden Telefon- und Videoüberwachung
durch den Staat (Süddeutsche Zeitung, 28.1.2005, S. 45).