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 LAUSCHABWEHR
Lauschabwehr
Handyspionage
Telefonüberwachung
Computerüberwachung


Lauschabwehr



Lauschabwehr

Eine Lauschabwehr kommt in Betracht, wenn der Verdacht besteht, dass z.B. die Telefonanlage oder Räumlichkeiten mit Abhörgeräten manipuliert worden sind. Dies würde Dritten erlauben ohne Genehmigung Gespräche mitzuhören.


Diese Geräte können durch den Einsatz professioneller Technik aufgespürt werden. Durch entsprechende Maßnahmen kann auch die Person ermittelt werden, die für diese Installation verantwortlich ist. Zur Beweissicherung und Einleitung juristischer Schritte wird im Normalfall auch hier durch die Detektive eine Dokumentation mit Hilfe von Fotos erstellt.

Abhören des äußersten Privatbereichs

Bei einem Urteil zum "großen Lauschangriff" entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts dass für den „Privaten Kernbereich der Lebensgestaltung“ beim Abhören von Telekommunikationseinrichtungen ein besonderer Schutz sicherzustellen ist. Der Schutz ist zwar nicht so weitreichend wie bei der "akustischen Überwachung" von Wohneinheiten, allerdings ist auch hier die Überwachung eines Gesprächs (Telefon) abzubrechen, wenn der Inhalt auf äußerst private Angelegenheiten schliessen lässt. Zudem dürfen die Ergebnisse dieser Maßnahmen nicht weiter verwertet werden.