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KAUFHAUSDETEKTIV
Beruf Detektiv
Ausbildung Detektiv
Tätigkeitsfeld
Detektiv Definition
Kaufhausdetektiv


Kaufhausdetektiv



Kaufhausdetektiv

Der wohl bekannteste Detektiv den man aus dem Alltag her kennt oder zumindest vom Hörensagen ist der Kaufhausdetektiv. Da die Diebstahlraten zwar in den Preisen der Einzelhändler einkalkuliert sind ist es trotzdem ein Angehen der Geschäftsinhaber diesem Verhalten Einhalt zu gebieten. Daher engagieren und beschäftigen nicht nur die großen Handelsketten Dienstleistungsunternehmen oder haben sogar eine eigene Sicherheitsabteilung die sich diesem Aufgabengebiet widmet. Dabei ist das Einsatzpersonal ganz gemischt, ein Personenschema ist mit Absicht nicht festzustellen, um eine Entdeckung durch den potentiellen Dieb zu erschweren. Es werden sowohl Rentner als Beobachter als auch junge Mitarbeiter eingesetzt. Technisch unterstützt ist das Geschäft überwiegend gut gerüstet gegen Diebstahl. Es gibt codierte Ware, die dann am Ausgang ein Warnsignal verlauten lässt. Darüber hinaus gibt es Plaketten, die beim Entfernen eine Flüssigkeit freisetzen und so beispielsweise das Kleidungsstück verunreinigt und eine Verwendung ohne die Beeinträchtigung so nicht mehr ermöglicht. Die Kameraüberwachung ist eigentlich flächendeckend installiert, um aus dem Überwachungsraum bereits Delikte oder Absichten erkennen zu können. Untersagt ist jedoch Kameras in Räumlichkeiten einzusetzen, die die persönliche Privatsphäre beeinträchtigen (Bsp.: Umkleidekabinen oder Toiletten).

Ist nach Einschätzung des Detektivs ein Diebstahl erfolgt gilt es die betroffene Person dingfest zu machen und ohne großartiges Aufsehen festzuhalten. In der Praxis geschieht dies dadurch dass die Person anschließend in Räumlichkeiten des Sicherheitspersonals geführt, dort festgehalten und befragt wird. Es erfolgt die umgehende Befragung der Person und Sicherstellung des Diebesgutes ohne dabei körperlichen Kontakt aufzunehmen. Für diese Fälle ist die Polizei zuständig, die parallel informiert wird, da der Diebstahl in den meisten Geschäften umgehend zur Anzeige gebracht wird.

Die Aussage des Kaufhausdetektivs bzw. Sicherheitspersonals mit dem Beweisstück (Diebesgut) zählt als Anzeigegrundlage und als richterliche Grundlage für eine Verurteilung in Form von Bußgeld, Ableistung von Sozialstunden oder einer Kombination aus beiden. Je nach individuell krimineller Vorgeschichte der Person kann die Strafe umfangreicher ausfallen. Ein zeitlich beschränkter Platzverweis wird darüber hinaus durch den Geschäftsinhaber in den meisten Fällen ausgesprochen.

Welche Beweggründe gibt es für Diebstähle in der heutigen Zeit?
In Zeiten von geringeren Löhnen und anhaltenden Inflationsraten und damit einhergehende Preissteigerungsraten kann es dazu führen dass der ein oder andere sich dem Bezahlvorgang im Geschäft entziehen möchte. Lang anhaltenden Erfolg wird damit jedoch kaum jemand haben und die Folgen wiegen schwerer als der kurzfristig gesparte Betrag. Eine weitere gefährliche und auch gesundheitliche Variante ist die Kleptomanie, also die krankhafte Sucht etwas stehlen zu müssen. Dabei befindet sich die betroffene Person quasi in einem Teufelskreis aus dem es nur schwer ist alleine wieder rauszukommen. Hier geht es nicht um das Sparen von Geld oder Bereicherungswillen sondern einzig und alleine um zwanghaftes oder triebhaftes Stehlen. Auch kann der kurze Zeitpunkt des Diebstahls, verbunden mit einem Adrenalinschub, nicht als Ziel gewertet werden sondern lediglich als Krankheit. Ob dieser Zustand ein Zwang oder eine Sucht darstellt ist bisher nicht eindeutig ergründet.

Eine andere Form des Diebstahls ist der pure Zeitvertreib für Jugendliche, weil Perspektivlosigkeit an der Tagsordnung ist. Aber auch das Mobbing in Form von „unter Druck setzen“ etwas zu stehlen ist bei Jugendlich manchmal die Triebfeder des Handelns. Mutproben sind bei Jugendlichen in der heutigen Zeit die wenigsten Beweggründe um unentgeltlich an Waren zu gelangen. Die Folgen sind selbstverständlich identisch zu dem normalen Diebstahl.