Ein Vertragsbruch im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn eine Vertragspartei
gegen ihre vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten verstößt. Hauptpflichten sind solche,
die die Art des Vertrages festlegen. Hiernach richtet sich, ob es
sich um einen Kauf-, Miet-, Arbeits- oder Werkvertrag handelt. Des
weiteren ergeben sich aus den Hauptpflichten die Nebenpflichten,
z.B. verschiedene Schutz- oder Unterlassungspflichten. Ein Schadensersatzanspruch
droht jedoch nicht zwingend. Denn Voraussetzung hierfür ist,
dass dem vertragspartner überhaupt ein Schaden durch
die vorzeitige Beendigung entstanden ist. Ein Bsp. hierfür
wäre ein Schaden dadurch, dass (bei einem Arbeitsverhältnis)
durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis andere Mitarbeiter
bezahlte Überstunden leisten müssen, um die anfallende
Mehrarbeit zu bewältigen.
Vertragsbruch im Internet?
Das Internet birgt viele Möglichkeiten im positiven Sinne.
Jedoch darf man auch hier nicht darauf vertrauen dass immer alles
rechtlich einwandfrei abläuft, genau wie im realen Handelsleben
auch tummeln sich eine Reihe schwarzer Schafe im Netz.
Vor allem surfende Minderjährige
sind oftmals Ziel der Betrüger. Hier vor allem durch die schlechte
und irritierende Darstellung in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
(AGB). Hier sind oftmals Gebühren versteckt, die jedoch nur
dann wirksam werden wenn der Benutzer explizit darauf hingewiesen
worden ist. Zum Beispiel jährliche Gebührenzahlungen,
die hier im "AGB"-Text integriert worden sind, sind ungültig.
Hier handelt es sich um eine Form des Vertragsbruchs. Um die Zahlung
solcher Gebühren ordnungemäß einfordern zu dürfen
bedarf es einem gesonderten deutlichen Hinweis (ggf. auf der Startseite
des Internetangebots), um die Kosten für eine etwaige Inanspruchnahme
der Leistungen durchsetzen zu können. Einige schwarze Schafe
im Internet verschweigen darüber hinaus entstehende Zusatzkosten.
So gibt es Fälle in denen der Online Shop nach Vertragsabschluss
und Bezahlung durch den Kunden zu den Versand- und Verpackungskosten
noch Gebühren forderte. Auch in diesem Fall ist ein Vertragsbruch
Grundlage für eine erfolgreiche Klage, sofern kein Hinweis
auf diese zusätzlichen Kosten erfolgte.