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 VERTRAGSBRUCH
Arbeitsrecht
Mobbing
Mobbing durch Kollegen
Mobbing durch den Chef
Mobbing durch die Nachbarn
Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Schwarzarbeit
Spesenkostenbetrug
Reisekostenbetrug

Unerlaubte Nebentätigkeit
Vertragsbruch

Vertragsbruch


Vertragsbruch

Ein Vertragsbruch im rechtlichen Sinne liegt vor, wenn eine Vertragspartei gegen ihre vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten verstößt. Hauptpflichten sind solche, die die Art des Vertrages festlegen. Hiernach richtet sich, ob es sich um einen Kauf-, Miet-, Arbeits- oder Werkvertrag handelt. Des weiteren ergeben sich aus den Hauptpflichten die Nebenpflichten, z.B. verschiedene Schutz- oder Unterlassungspflichten. Ein Schadensersatzanspruch droht jedoch nicht zwingend. Denn Voraussetzung hierfür ist, dass dem vertragspartner überhaupt ein Schaden durch die vorzeitige Beendigung entstanden ist. Ein Bsp. hierfür wäre ein Schaden dadurch, dass (bei einem Arbeitsverhältnis) durch das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis andere Mitarbeiter bezahlte Überstunden leisten müssen, um die anfallende Mehrarbeit zu bewältigen.

Vertragsbruch im Internet?
Das Internet birgt viele Möglichkeiten im positiven Sinne. Jedoch darf man auch hier nicht darauf vertrauen dass immer alles rechtlich einwandfrei abläuft, genau wie im realen Handelsleben auch tummeln sich eine Reihe schwarzer Schafe im Netz.

Vor allem surfende Minderjährige sind oftmals Ziel der Betrüger. Hier vor allem durch die schlechte und irritierende Darstellung in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB). Hier sind oftmals Gebühren versteckt, die jedoch nur dann wirksam werden wenn der Benutzer explizit darauf hingewiesen worden ist. Zum Beispiel jährliche Gebührenzahlungen, die hier im "AGB"-Text integriert worden sind, sind ungültig. Hier handelt es sich um eine Form des Vertragsbruchs. Um die Zahlung solcher Gebühren ordnungemäß einfordern zu dürfen bedarf es einem gesonderten deutlichen Hinweis (ggf. auf der Startseite des Internetangebots), um die Kosten für eine etwaige Inanspruchnahme der Leistungen durchsetzen zu können. Einige schwarze Schafe im Internet verschweigen darüber hinaus entstehende Zusatzkosten. So gibt es Fälle in denen der Online Shop nach Vertragsabschluss und Bezahlung durch den Kunden zu den Versand- und Verpackungskosten noch Gebühren forderte. Auch in diesem Fall ist ein Vertragsbruch Grundlage für eine erfolgreiche Klage, sofern kein Hinweis auf diese zusätzlichen Kosten erfolgte.