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 UNERLAUBTE NEBENTÄTIGKEIT
Arbeitsrecht
Mobbing
Mobbing durch Kollegen
Mobbing durch den Chef
Mobbing durch die Nachbarn
Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Schwarzarbeit
Spesenkostenbetrug
Reisekostenbetrug

Unerlaubte Nebentätigkeit
Vertragsbruch

Unerlaubte Nebentaetigkeit


Unerlaubte Nebentätigkeit


Wer durch eine unerlaubte Nebentätigkeit das Arbeitsverhältnis in schwerwiegender Weise verletzt und somit die arbeitsvertraglichen Pflichten missachtet, muss mit weitreichenden Folgen rechnen.
Für die Betroffenen scheint es ein Kavaliersdelikt zu sein. In der heutigen, von viel Arbeitslosigkeit geprägten Zeit, ist dieses Handeln durch den Arbeitgeber nicht mehr zu dulden. Heutige Arbeitgeber suchen sich die am höchstqualifiziertesten Mitarbeiter aus, um das Unternehmensziel erreichen zu können. Unerlaubte Nebentätigkeiten sind auf diesem Weg grundsätzlich Hindernisse, die zudem noch gegen festgelegte Arbeitsverträge verstoßen.

Spezielle Regelungen für das Beamtenverhältnis

Übt ein Beamter - noch dazu in der Zeit, in der er sich bei seiner Dienststelle krankgemeldet hat - nachhaltig und unerlaubt eine Nebentätigkeit aus, begeht er ein schweres Dienstvergehen und kann bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens vorläufig des Dienstes enthoben werden; auch die Einbehaltung eines Teils der Dienstbezüge ist dann nicht zu beanstanden.
So entschied das OVG Rheinland-Pfalz im Falle eines Polizeibeamten, der seit 1993 Nebentätigkeiten nachgegangen war, ohne eine dafür erforderliche Genehmigung zu besitzen bzw. falsche Angaben über seine Tätigkeit und Einkünfte als Inhaber eines Autohandels gemacht hatte. Damit habe er im Kernbereich seiner Beamtenpflicht versagt, da diese gebiete, mit voller Hingabe an den Beruf seine Arbeitskraft grundsätzlich ganz dem Dienstherrn zu widmen, betonten die Richter. (OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 30.04.2003 – 3 B 10527/03.OVG)


Quelle: http://www.cms.justiz.rlp.de