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SPESENKOSTENBETRUG
Arbeitsrecht
Mobbing
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Schwarzarbeit
Spesenkostenbetrug
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Spesenkostenbetrug


Spesenkostenbetrug
Die vorsätzlich falsche Abrechnung von Spesenkosten ist mit der falschen Reisekostenabrechnung gleichzusetzen und kann, wenn ein Betrug oder Betrugsversuch vorliegt, eine ordentliche oder - in schweren Fällen außerordentliche Kündigung zur Folge haben.

Hier ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, somit die zur Diskussion stehenden Beträge mit zu berücksichtigen. Ist ein geringer Schaden oder Fahrlässigkeit vorhanden, ist ein Aufheben des Arbeitsverhältnisses ohne vorherige Abmahnung kaum durchsetzbar. Als Kompromiss kommt der Ausschluß von der betrieblichen Reisekostenregelung in Betracht. Liegt jedoch Vorsatz und ein größerer Schaden vor, ist eine ordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. In jedem Fall werden Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.