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 SCHWARZARBEIT
Arbeitsrecht
Mobbing
Mobbing durch Kollegen
Mobbing durch den Chef
Mobbing durch die Nachbarn
Lohnfortzahlung
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Schwarzarbeit
Spesenkostenbetrug
Reisekostenbetrug

Unerlaubte Nebentätigkeit
Vertragsbruch

Schwarzarbeit

Schwarzarbeit
Als Schwarzarbeit wird allgemein eine Arbeit bezeichnet, die nicht angemeldet ist und ohne Rechnung des Ausführenden ausgeübt wird. Durch einen Nebenjob versuchen viele Arbeitslose auf diesem Wege ihre Arbeitslosenunterstützung aufzubessern.

Hierbei handelt es sich um eine illegale Verfahrensweise, da diese Einkünfte durch entgangene Steuereinnahmen auf den Steuerzahlern lastet. Des weiteren wird Schwarzarbeit auch als Zusatzverdienst zu der bestehenden Erwerbstätigkeit ausgeführt. In diesem Fall ist es für den originären Arbeitgeber von besonderem Interesse, da dieser die Sozialleistungen entrichtet. Hierbei tritt er ohne Kenntnis für entstandene körperliche Defizite durch den "Zweitjob" ein und trägt somit evtl. Krankheitsausfälle durch die zusätzliche Arbeitsbelastung. Seitens der Detektive werden in diesen Fällen gerichtlich verwertbare Dokumentation erstellt, vergleichbar mit der Verfahrensweise bei der Mitarbeiterüberwachung.