Schwarzarbeit
Als Schwarzarbeit wird allgemein eine Arbeit bezeichnet, die nicht
angemeldet ist und ohne Rechnung des Ausführenden ausgeübt
wird. Durch einen Nebenjob versuchen viele Arbeitslose auf diesem
Wege ihre Arbeitslosenunterstützung aufzubessern.
Hierbei handelt es sich um eine illegale Verfahrensweise, da diese
Einkünfte durch entgangene Steuereinnahmen auf den Steuerzahlern
lastet. Des weiteren wird Schwarzarbeit auch als Zusatzverdienst
zu der bestehenden Erwerbstätigkeit ausgeführt. In diesem
Fall ist es für den originären Arbeitgeber von besonderem
Interesse, da dieser die Sozialleistungen entrichtet. Hierbei tritt
er ohne Kenntnis für entstandene körperliche Defizite
durch den "Zweitjob" ein und trägt somit evtl. Krankheitsausfälle
durch die zusätzliche Arbeitsbelastung. Seitens der Detektive
werden in diesen Fällen gerichtlich verwertbare Dokumentation
erstellt, vergleichbar mit der Verfahrensweise bei der Mitarbeiterüberwachung.