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 REISEKOSTENBETRUG
Arbeitsrecht
Mobbing
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Schwarzarbeit
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Reisekostenbetrug

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Vertragsbruch

Reisekostenbetrug


Reisekostenbetrug
Die vorsätzlich falsche Abrechnung von Reisekosten kann, wenn ein Betrug oder Betrugsversuch vorliegt, eine ordentliche oder - in schweren Fällen außerordentliche Kündigung zur Folge haben.

Hier istjedoch auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, d.h. die in Rede stehenden Beträge mit einzubeziehen. Bei geringem Schaden oder Fahrlässigkeit ist es nicht gerechtfertigt ein Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Als milderes Mittel kommt ggf. der Ausschluß von der betrieblichen Reisekostenregelung in Betracht. Bei Vorsatz und größeren Schaden ist eine ordentliche Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. In jedem Fall sind die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.