Der Anstieg des Krankenstandes kann vielfältige Gründe
haben. Besteht jedoch der Verdacht, dass Mitarbeiter während
Ihrer Krankheits einer anderen Beschäftigung nachgehen, ist
eine vom Arbeitgeber initiierte Überprüfung sinnvoll.
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Hintergrundinformation:
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine Leistung der sozialen Krankenversicherung
mit dem Zweck, den durch die Arbeitsunfähigkeit ausfallenden
Lohn zu ersetzen. Der Versicherte erhält 70% des Regellohns;
das entgangene regelmäßige Nettoarbeitsentgelt darf jedoch
nicht überschritten werden. Die Leistungsdauer ist bei Arbeitsunfähigkeit
wegen derselben Krankheit auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren von
Beginn der Arbeitsunfähigkeit an beschränkt. Tritt während
dieser Zeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer
nicht verlängert. Bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts, Beziehung
von anderen Leistungen, wie Arbeitslosengeld, Übergangsgeld u.
a. ruht das Krankengeld.