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Arbeitsrecht
Um Massnahmen einzuleiten, die innerhalb des Arbeitsrechts geregelt
sind, sollten Sie sich hier zunächst genau informieren, ob
der Tatbestand in diesem Gesetz überhaupt geregelt ist.
Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts. Hier werden die Rechtsbeziehungen
bei abhängiger Tätigkeit geregelt sind. Dieses besteht
aus einer Vielzahl einzelner gesetzlicher Regelungen zusammen.
Man kann es in zwei Rechtsgebiete
unterteilen:
· Individualarbeitsrecht
· Kollektivarbeitsrecht (Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht)
In der Tarifverfassung wird das Recht
der Arbeitsverbände abgebildet (Tarifvertrag, Arbeitskampf,
Schlichtung, Gewerkschaft). Zur Betriebsverfassung gehören
die Rechtsfragen auf Betriebsebene (Arbeitgeber und Betriebsrat,
incl. Betriebs-vereinbarungen).
Im Gegensatz dazu regelt das Individualarbeitsrecht
das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es wird
vom Arbeitnehmerschutzprinzip beherrscht. Rechtliche Regelungen
zum Arbeitsrechts finden sich unter in den folgenden:
· Europarecht (Gleichstellung)
· Verfassungsrecht: (GG)
· Bürgerlichen Gesetzbuch (Dienstvertrag)
· Bundesrechtlichen Sondergesetze (Kündigungsschutzgesetz,
Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz,
Mutterschutzgesetz, etc.)n-online.de/Arbeitsrecht.html
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